Arbeitsgemeinschaft Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz (HiK)

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HiK-Leitungsgruppe

Die HiK-Leitungsgruppe ist eine anerkannte Landeseinheit im Bundesland Rheinland-Pfalz gemäß
§ 6 Nr. 6 LBKG.
Sie besteht aus Vertretern der in Rheinland-Pfalz tätigen Hilfsorganisationen: Arbeiter-Samariter-
Bund (ASB), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilfsdienst (MHD).


Ziel und Zweck
Die HiK-Leitungsgruppe wird sowohl bei eigenen als auch bei behördlich angeordneten Übungen
und Einsätzen sowie bei Großschadenslagen und im Konfliktfall tätig. Sie ist das personelle
und organisatorische Instrument der HiK zur Wahrnehmung ihrer Leitungsfunktion innerhalb ihrer
Aufgaben als zentrale Einrichtung des Landes. Sie ist Ansprechpartner für Bundeseinrichtungen,
Landesministerien, kommunale Gebietskörperschaften und die Gliederungen der Hilfsorganisationen.


Aufgaben und Kompetenzen der HiK-Leitungsgruppe
Nachfolgend werden die Kompetenzen der Leitungsgruppe der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
in Rheinland-Pfalz (HiK-Leitungsgruppe) aufgezeigt. Diese wurden gemeinsam mit der
HiK Rheinland-Pfalz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) abgestimmt.
Einsätze, die außerhalb des Bundeslandes Rheinland-Pfalz anfallen, sind in enger Abstimmung
mit der ADD zu bearbeiten. Die Kompetenzen der HiK-Leitungsgruppe werden durch die
Alarmierungsvarianten und einen Aufgabenkatalog widergespiegelt.
Die HiK-Leitungsgruppe kann von der ADD, also behördlich, alarmiert werden. Bei geplanten
Einsätzen kann auch eine Alarmierung durch eine Hilfsorganisation erfolgen. Im letzteren Fall wird
die ADD immer nachrichtlich informiert.
Für die Pressearbeit im Verlauf von Einsätzen wird ein gemeinsames Pressezentrum von der
ADD unter Beteiligung aller involvierter Behörden und Organisationen eingerichtet. Dabei werden
Informationen und Pressemitteilungen nur aus dem Pressezentrum der ADD nach außen geführt.
Nach Beendigung des Einsatzes hat die Pressestelle (S 5) die Möglichkeit, Informationen zur Leistung
der HiK-Leitungsgruppe sowie der einzelnen Organisationen zu veröffentlichen.
Der Sonderalarm Rettungsdienst wird gesondert behandelt. Hierbei steht der Faktor Zeit im
Vordergrund. Deshalb kann der Sonderalarm Rettungsdienst nur von der ADD und nicht von der HiK-Leitungsgruppe ausgelöst werden. Das Heranführen der Einsatzkräfte übernimmt dabei
immer eine jeweils bestimmte Leitstelle.